Aktuelles

Heizkostenverordnung

Die neue Heizkostenverordnung verpflichtet zur Installation fernablesbarer Erfassungsgeräte. Bis spätestens Ende 2026 müssen diese in allen Mietwohnungen installiert sein. Sobald diese installiert sind, ist der Vermieter verpflichtet, die Mieter monatlich – auch während der Sommermonate – über die aktuellen Verbräuche zu informieren. Das kann zum Beispiel über Mails, Post, ein APP oder ein Webportal geschehen. Einzelheiten unter: haufe.de/immobilien/verwaltung/heizkostenverordnung-novelle_258_540756.html

Grundsteuerreform 2022

Die Grundsteuerreform 2022 verpflichtet alle Eigentümer dazu, eine Feststellungserklärung abzugeben. Das hat in elektronischer Form in der Zeit zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 stattzufinden. Die neue Werte werden dann ab 2025 für die Berechnung der Grundsteuer herangezogen. Alle Eigentümer eines Grundstückes sind unmittelbar von der gesetzlichen Verpflichtung betroffen an dem Neubewertungsverfahren teilzunehmen. Anzugeben sind:

– Lage des Grundstückes
– Grundstücksfläche
– Bodenrichtwert
– Gebäudeart
– Wohnfläche
– Baujahr des Gebäudes

Einzelheiten unter:https://www.bundesfinazministerium.de/Content/DE/Standartartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Grundsteuer.und-Grunderwerbsteuer/reform-der-grundsteuer.html

Vertragsmuster

Auf Wunsch stellen wir den Mitgliedern Formulare zur Verfügung, auf deren Grundlage Wohnraummietverträge, Stell- und Garagenmietverträge und Hausmeisterverträge abgeschlossen werden können oder mit deren  Hilfe die Mitglieder Mieterhöhungen oder Hausordnungen formulieren können. Auch Übergabeprotokolle oder Mieterselbstauskünfte überlassen wir den Mitgliedern auf deren Wunsch.

Vorträge

In unregelmäßigen Abständen oder sobald sich eine ausreichende Anzahl von Interessenten zu einem bestimmten Thema oder Themenkreis meldet, werden wir Referenten akquirieren und Vortragsveranstaltungen anbieten.
Themen schlagen wir auf der von uns unterhaltenen Homepage www.GWWeV.de vor, freuen uns aber auch, wenn Sie uns Themen benennen, um die wir uns kümmern sollen.

Beratung

Das Beraterteam steht Ihnen nach vorheriger Terminvereinbarung als kompetenter Ansprechpartner in den jeweiligen Tätigkeitsbereichen zur Verfügung.

Auf diese Weise erhalten Sie in Rechtsfragen aus den Gebieten Miet- und Wohnungseigentumsrecht und in Steuerfragen im Zusammenhang mit Erwerb und der Nutzung von Immobilien Auskünfte, ohne die hierfür ansonsten in Höhe von bis zu 190 € zzgl. MwSt anfallenden Erstberatungsgebühren entrichten zu müssen. Sollten Sie Unterstützung bei Abrechnungen von Betriebskosten und/oder Wohngeldern benötigen, steht Ihnen ergänzend ein nebenberuflicher Verwalter mit Auskünften zur Verfügung.

Bei bautechnischen Problemen stehen Ihnen ein Architekt, ein Bauunternehmer und ein Elektromeister zur Verfügung, die Sie ohne weitere Entgelte zunächst konsultieren können, bevor Sie sich entscheiden, kostenaufwendige Gutachten einzuholen oder Reparaturmaßnahmen zu veranlassen. Auch Kostenvoranschläge Dritter können unverbindlich mit Ihnen besprochen werden.

Sollten Sie sich für Investitionen in Ihre Immobilie entscheiden, bietet Ihnen unser Bankkaufmann Finanzierungskonzepte gegebenenfalls unter Einbindung von KfW-Mitteln an.