Heizkostenverordnung
Die neue Heizkostenverordnung verpflichtet zur Installation fernablesbarer Erfassungsgeräte. Bis spätestens Ende 2026 müssen diese in allen Mietwohnungen installiert sein. Sobald diese installiert sind, ist der Vermieter verpflichtet, die Mieter monatlich – auch während der Sommermonate – über die aktuellen Verbräuche zu informieren. Das kann zum Beispiel über Mails, Post, ein APP oder ein Webportal geschehen. Einzelheiten unter: haufe.de/immobilien/verwaltung/heizkostenverordnung-novelle_258_540756.html