Die wichtigsten Fakten zur geplanten CO2-Steuer: Stand 15.08.2022

Das von der Ampelkoalition geplante Stufenmodell zur CO2-Steuer soll zum 01.01.2023 eingeführt werden. Hiernach sollen sich Vermieter und Mieter den CO2-Preis für das Heizen demnächst teilen.

Der Grundgedanke des geplanten Stufenmodells ist eine Aufteilung der Kosten nach Verursachung und soll Vermieter anreizen ihre Immobilien energetisch zu sanieren und Mieter dazu anhalten bewusster zu heizen.

Nach bisheriger Rechtslage tragen Mieter den CO2-Preis allein in voller Höhe.

Das von der Ampelkoalition geplante Stufenmodell sieht eine Einstufung aufgrund des tatsächlich abgerechneten Verbrauchs vor. Demnach müssen Vermieter bei Wohnungen mit einer schlechten Energiebilanz -jährlicher Ausstoß von mehr als 52 kg CO2 pro Quadratmeter- 90 % und die Mieter 10 % der CO2-Kosten tragen. Das geplante Stufenmodell sieht 10 Stufen vor, in denen der Vermieteranteil stetig abnimmt bis hin zu Gebäuden mit dem Energiestandard EH55. Weist ein Gebäude den Standard EH55 sollen die Mieter weiterhin 100 % der CO2-Kosten tragen. In welche Stufe eine Wohnung einzugruppieren ist, soll sich nach dem vorgelegten Entwurf nach der Heizkostenabrechnung richten.

Hier wäre für Vermieter mit einem Mehraufwand zu rechnen, da diese zukünftig Angaben zur Energiebilanz und zum CO2-Ausstoß machen müssten.

Bei Gebäuden die nicht zu Wohnzwecken dienen, ist eine hälftige Kostenteilung zwischen Mieter und Vermieter geplant, es sei denn die Parteien nehmen eine andere vertragliche Regelung vor. Bis 2025 soll jedoch auch für gewerbliche Mietverhältnisse ein Stufenmodell entwickelt werden.

Ausnahmen von der CO2-Aufteilung sind für die Fälle vorgesehen, in denen die Möglichkeiten energetischer Sanierung durch staatliche Regelungen erheblich erschwert sind, etwa im Bereich von Denkmalschutzvorgaben.

Das von der Regierung geplante Stufenmodell will der Bundesrat allerdings nachbessern lassen und prüft nun eine verbrauchsunabhängige Grundlage: den Energiebedarfsausweis. Der Energiebedarfsausweis orientiert sich am theoretisch ermittelten Bedarf, der sich aus dem Gebäudezustand ergibt und stellt die energetische Qualität der Immobilie besser dar.

Der Energieverbrauchsausweis orientiert sich hingegen am tatsächlichen Verbrauch und wird somit vom konkreten Heizverhalten der Mieter bestimmt. Eine Einstufung aufgrund des Energiebedarfsausweises könne die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern nach Ansicht des Bundesrates fairer abbilden, da der Vermieter das tatsächliche Heizverhalten seiner Mieter nicht beeinflussen könne.

Die Bunderegierung wird sich nun mit der Stellungnahme des Bundesrates befassen müssen, bevor der Gesetzentwurf vom Bundestag verabschiedet und vom Bundesrat abschließend beraten werden kann.

Sophie Reuter (Rechtsanwältin)

 

 

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