Das neue Telekomminikationsgesetz bietet einen stärheren Kundenschutz in dessen Rahmen auch das Nebenkostenprivileg wegfällt. Das bedeutet, dass spätstens ab dem 01.07.2024 im Rahmen der Betriebskostenabrechnung die Kosten nach § 2 Nr. 15 Betriebskostenverordnung (Kabelanschluss) nicht mehr umgelegt werden können. Die Mieter können ab dem 01.07.2024 die Fernsehempfangsart frei wählen. Die Vermieter sind gehalten, bestehende Verträge zu kündigen, wenn sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben wollen. Kosten die durch nach dem 01.12.2021 abgeschlossene Vertrgäge generiert werden, können bereits jetzt nicht mehr weitergegeben werden.Einzelheiten: bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/NeueKundenrechte/start.html