Vom 09.05.2022 stammt ein Runderlass des Landes NRW, der sich mit der Förderung von Schaffung oder Instandsetzung von Wohnraum für Ukrainische Flüchtlinge befasst. In Verbindung mit weiteren Vorschriften (RL Mod 2022 vom 10.02.22 und WFB gleichen Datums) ist die Beteiligung des Landes an Maßnahmen des vermietenden Eigentümers in Höhe von bis zu 40 % der Kosten vorgesehen. Die Vorschriften und den Kontakt vom für Willich zuständigen zum Kreis Viersen stellen wir Ihnen gerne auf Wunsch zur Verfügung.