Die neue Heizkostenverordnung verpflichtet zur Installation fernablesbarer Erfassungsgeräte. Bis spätestens Ende 2026 müssen diese in allen Mietwohnungen installiert sein. Sobald diese installiert sind, ist der Vermieter verpflichtet, die Mieter monatlich – auch während der Sommermonate – über die aktuellen Verbräuche zu informieren. Das kann zum Beispiel über Mails, Post, ein APP oder ein Webportal geschehen. Einzelheiten unter: haufe.de/immobilien/verwaltung/heizkostenverordnung-novelle_258_540756.html