Energieeinsparverordnungen Stand Oktober 2021

 

Um dem drohenden Energieengpass wirksam zu begegnen und möglichst viel Energie einzusparen, hat das Bundeskabinett eine Reihe von Maßnahmen beschlossen.

Im Folgenden zeigen wir auf, was auf Sie als Eigentümer zukommt.

 

Die erste Verordnung (EnSikuMaV) gilt seit dem 01.09.2022 und gilt zunächst für sechs Monate.

Sie sieht die folgenden kurzfristigen Maßnahmen für den privaten Bereich vor:

  1. Klauseln in Wohnungsmietverträgen, die Mieter zum Heizen auf eine bestimmte Mindesttemperatur verpflichten, werden vorübergehend ausgesetzt. Gleichwohl sind Mieter weiterhin verpflichtet, Schäden an der Gebäudesubstanz durch angemessenes Heiz-und Lüftungsverhalten zu verhüten.
  1. Private Schwimmbecken, dürfen nicht mehr mit Gas/Strom beheizt werden. Becken in Schwimmbädern, Hotels, Reha-Zentren und ähnlichen Einrichtungen sind ausgenommen.
  1. Besitzer größerer Wohngebäude müssen ihre Mieter frühzeitig hinsichtlich folgender Informationen unterrichten: zu erwartender Energieverbrauch, zu erwartende Energiekosten sowie mögliche Einsparmöglichkeiten.

Für öffentliche Gebäude sieht die Verordnung folgende Maßnahmen vor:

  1. Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume werden nicht mehr beheizt.
  2. Öffentliche Gebäude werden nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt. Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur bei 20 Grad. Ausgenommen sind Kliniken, Pflegeeinrichtungen und andere soziale Einrichtungen.
  3. Für die Warmwasserbereitung an Waschbecken ist die Nutzung von Boilern und Durchlauferhitzern untersagt.
  4. Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern zu repräsentativen oder rein ästhetischen Gründen wird ausgeschaltet.

 

Die zweite Verordnung (EnSimiMaV) ist seit dem 01.10.2022 in Kraft und soll für zwei Jahre gelten.

Im Gegensatz zur ersten Verordnung sieht diese mittelfristig wirksame Maßnahme zur Energieeinsparung vor.

Die Verordnung betrifft öffentliche, private und gewerblich genutzte Immobilien und sieht folgende Maßnahmen vor:

  1. Jährlich verpflichtende Heizungsprüfungen für Gasheizungen. Insbesondere sollen Heizungsanlagen auf niedrigere Vorlauftemperaturen und eine Absenkung während der Nacht eingestellt werden.
  1. In großen Gebäuden mit zentraler Versorgung durch Erdgas wird die Durchführung des ‚hydraulischen Abgleichs‘ verpflichtend. Hierdurch soll die Heizeffizienz verbessert werden, durch eine optimale Wasserverteilung in den Heizkörpern.
  2. Ineffiziente Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung müssen ausgetauscht werden.

 

 

 

Vertragsmuster

Auf Wunsch stellen wir den Mitgliedern Formulare zur Verfügung, auf deren Grundlage Wohnraummietverträge, Stell- und Garagenmietverträge und Hausmeisterverträge abgeschlossen werden können oder mit deren  Hilfe die Mitglieder Mieterhöhungen oder Hausordnungen formulieren können. Auch Übergabeprotokolle oder Mieterselbstauskünfte überlassen wir den Mitgliedern auf deren Wunsch.

Vorträge

In unregelmäßigen Abständen oder sobald sich eine ausreichende Anzahl von Interessenten zu einem bestimmten Thema oder Themenkreis meldet, werden wir Referenten akquirieren und Vortragsveranstaltungen anbieten.
Themen schlagen wir auf der von uns unterhaltenen Homepage www.GWWeV.de vor, freuen uns aber auch, wenn Sie uns Themen benennen, um die wir uns kümmern sollen.

Beratung

Das Beraterteam steht Ihnen nach vorheriger Terminvereinbarung als kompetenter Ansprechpartner in den jeweiligen Tätigkeitsbereichen zur Verfügung.

Auf diese Weise erhalten Sie in Rechtsfragen aus den Gebieten Miet- und Wohnungseigentumsrecht und in Steuerfragen im Zusammenhang mit Erwerb und der Nutzung von Immobilien Auskünfte, ohne die hierfür ansonsten in Höhe von bis zu 190 € zzgl. MwSt anfallenden Erstberatungsgebühren entrichten zu müssen. Sollten Sie Unterstützung bei Abrechnungen von Betriebskosten und/oder Wohngeldern benötigen, steht Ihnen ergänzend ein nebenberuflicher Verwalter mit Auskünften zur Verfügung.

Bei bautechnischen Problemen stehen Ihnen ein Architekt, ein Bauunternehmer und ein Elektromeister zur Verfügung, die Sie ohne weitere Entgelte zunächst konsultieren können, bevor Sie sich entscheiden, kostenaufwendige Gutachten einzuholen oder Reparaturmaßnahmen zu veranlassen. Auch Kostenvoranschläge Dritter können unverbindlich mit Ihnen besprochen werden.

Sollten Sie sich für Investitionen in Ihre Immobilie entscheiden, bietet Ihnen unser Bankkaufmann Finanzierungskonzepte gegebenenfalls unter Einbindung von KfW-Mitteln an.