Regelmäßige Info
Wir werden uns bemühen, beginnend mit dem Monat Juni regelmäßig über Neuerungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung aus dem Bereich Immobilie zu informieren.
Wir werden uns bemühen, beginnend mit dem Monat Juni regelmäßig über Neuerungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung aus dem Bereich Immobilie zu informieren.
Das Solarpotenzialkataster bietet die Möglichkeit, nachzuschauen, ob und wie gut die eigene Immobilie sich dazu eignet, mit eiener Solaranlage ausgestattet zu werden. Einzelheiten auf der Homepage der Stadt Willich (www.stadt.willich.de)
Das Verwaltungsgericht Frankfurt 5 L 182/22.F hat in einem einsweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass die Antragstellerin, die drei Modegeschäfte betreibt, sich nicht an die 2-G-Regel der hessischen Landesregierung halten muss. Dem Eilantrag wurde stattgegeben, da eine Verletzung des Gleichbehandlungsgundsatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) erkannt wurde.
Das neue Telekomminikationsgesetz bietet einen stärheren Kundenschutz in dessen Rahmen auch das Nebenkostenprivileg wegfällt. Das bedeutet, dass spätstens ab dem 01.07.2024 im Rahmen der Betriebskostenabrechnung die Kosten nach § 2 Nr. 15 Betriebskostenverordnung (Kabelanschluss) nicht mehr umgelegt werden können. Die Mieter können ab dem 01.07.2024 die Fernsehempfangsart frei wählen. Die Vermieter sind gehalten, bestehende Verträge zu kündigen, wenn sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben wollen. Kosten die durch nach dem 01.12.2021 abgeschlossene Vertrgäge generiert werden, können bereits jetzt nicht mehr weitergegeben werden.Einzelheiten: bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/NeueKundenrechte/start.html
Die neue Heizkostenverordnung verpflichtet zur Installation fernablesbarer Erfassungsgeräte. Bis spätestens Ende 2026 müssen diese in allen Mietwohnungen installiert sein. Sobald diese installiert sind, ist der Vermieter verpflichtet, die Mieter monatlich – auch während der Sommermonate – über die aktuellen Verbräuche zu informieren. Das kann zum Beispiel über Mails, Post, ein APP oder ein Webportal geschehen. Einzelheiten unter: haufe.de/immobilien/verwaltung/heizkostenverordnung-novelle_258_540756.html
Die Grundsteuerreform 2022 verpflichtet alle Eigentümer dazu, eine Feststellungserklärung abzugeben. Das hat in elektronischer Form in der Zeit zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 stattzufinden. Die neue Werte werden dann ab 2025 für die Berechnung der Grundsteuer herangezogen. Alle Eigentümer eines Grundstückes sind unmittelbar von der gesetzlichen Verpflichtung betroffen an dem Neubewertungsverfahren teilzunehmen. Anzugeben sind:
– Lage des Grundstückes
– Grundstücksfläche
– Bodenrichtwert
– Gebäudeart
– Wohnfläche
– Baujahr des Gebäudes
Einzelheiten unter:https://www.bundesfinazministerium.de/Content/DE/Standartartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Grundsteuer.und-Grunderwerbsteuer/reform-der-grundsteuer.html
Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung
Auf Wunsch stellen wir den Mitgliedern Formulare zur Verfügung, auf deren Grundlage Wohnraummietverträge, Stell- und Garagenmietverträge und Hausmeisterverträge abgeschlossen werden können oder mit deren Hilfe die Mitglieder Mieterhöhungen oder Hausordnungen formulieren können. Auch Übergabeprotokolle oder Mieterselbstauskünfte überlassen wir den Mitgliedern auf deren Wunsch.
In unregelmäßigen Abständen oder sobald sich eine ausreichende Anzahl von Interessenten zu einem bestimmten Thema oder Themenkreis meldet, werden wir Referenten akquirieren und Vortragsveranstaltungen anbieten.
Themen schlagen wir auf der von uns unterhaltenen Homepage www.GWWeV.de vor, freuen uns aber auch, wenn Sie uns Themen benennen, um die wir uns kümmern sollen.
Das Beraterteam steht Ihnen nach vorheriger Terminvereinbarung als kompetenter Ansprechpartner in den jeweiligen Tätigkeitsbereichen zur Verfügung.
Auf diese Weise erhalten Sie in Rechtsfragen aus den Gebieten Miet- und Wohnungseigentumsrecht und in Steuerfragen im Zusammenhang mit Erwerb und der Nutzung von Immobilien Auskünfte, ohne die hierfür ansonsten in Höhe von bis zu 190 € zzgl. MwSt anfallenden Erstberatungsgebühren entrichten zu müssen. Sollten Sie Unterstützung bei Abrechnungen von Betriebskosten und/oder Wohngeldern benötigen, steht Ihnen ergänzend ein nebenberuflicher Verwalter mit Auskünften zur Verfügung.
Bei bautechnischen Problemen stehen Ihnen ein Architekt, ein Bauunternehmer und ein Elektromeister zur Verfügung, die Sie ohne weitere Entgelte zunächst konsultieren können, bevor Sie sich entscheiden, kostenaufwendige Gutachten einzuholen oder Reparaturmaßnahmen zu veranlassen. Auch Kostenvoranschläge Dritter können unverbindlich mit Ihnen besprochen werden.
Sollten Sie sich für Investitionen in Ihre Immobilie entscheiden, bietet Ihnen unser Bankkaufmann Finanzierungskonzepte gegebenenfalls unter Einbindung von KfW-Mitteln an.