Die Grundsteuerreform 2022 verpflichtet alle Eigentümer dazu, eine Feststellungserklärung abzugeben. Das hat in elektronischer Form in der Zeit zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 stattzufinden. Die neue Werte werden dann ab 2025 für die Berechnung der Grundsteuer herangezogen. Alle Eigentümer eines Grundstückes sind unmittelbar von der gesetzlichen Verpflichtung betroffen an dem Neubewertungsverfahren teilzunehmen. Anzugeben sind:
– Lage des Grundstückes
– Grundstücksfläche
– Bodenrichtwert
– Gebäudeart
– Wohnfläche
– Baujahr des Gebäudes
Einzelheiten unter:https://www.bundesfinazministerium.de/Content/DE/Standartartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Grundsteuer.und-Grunderwerbsteuer/reform-der-grundsteuer.html