In NRW gilt die Mietpreibremse in folgenden Städten:
Regierungsbezirk Düsseldorf: Düsseldorf, Erkrath, Kleve, Langenfeld (Rheinland), Meerbusch, Monheim am Rhein, Neuss, Ratingen;
Regierungsbezirk Köln: Aachen, Bonn, Brühl, Frechen, Hürth, Köln, Leverkusen, Siegburg, St. Augustin, Troisdorf;
Regierungsbezirk Münster: Münster, Bocholt;
Regierungsbezirk Detmold: Bielefeld, Paderborn.
Soweit die Miethöhe zu Mietbeginn die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10 Prozent aufgrund des Eingreifens einer Ausnahmeregelung übersteigt, muss die Vermieterin/der Vermieter seit dem 1. Januar 2019 der Mieterin/dem Mieter unaufgefordert vor Vertragsschluss in Textform mitteilen, dass sie/er sich auf diese Ausnahme beruft.
Sollten Sie Mietvertäge für Wohnungen in einer der oben genannten Städte abschließen wollen, helfen wir Mitgliedern gerne weiter.