Auskunftspflichten und – obliegenheiten des Vermieters

Der Vermieter muss dem Mieter folgende Informationen erteilen:
• Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter zumindest eine Kopie des Energieausweises zu überlassen.
• Der Vermieter muss dem Mieter die vorgeschriebenen Datenschutzhinweise erteilen.
• Soweit sich die Wohnung in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt befindet und die Regeln der Mietpreisbremse greifen, treffen den Vermieter umfangreiche Auskunftspflichten, so er denn eine neue Miete verlangt, die mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
• Sollte die Wohnung vermietet werden, ohne dass der Mieter die Wohnung vorher besichtigt hat, ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter eine Belehrung über dessen Widerrufsrecht zu erteilen.
• Soweit über die Immobilie die Zwangsversteigerung angeordnet ist, ist der Mieter zu informieren.
• Soweit in den für die Wohnung verwandten Baustoffen gebundene Gefahrenstoffe enthalten sind, ist der Mieter hierauf hinzuweisen.

Der Vermieter sollte dem Mieter folgende Informationen erteilen:
• Der Mieter sollte auf das richtige Heizen und Lüften hingewiesen werden.
• Im Falle des Vorhandenseins von Balkonen oder Terrassen sollte der Mieter darüber informiert werden, dass die ihm übertragene Verkehrssicherungspflicht auch das Reinhalten des Abflusses umfasst.
• Soweit in der Wohnung hochwertige Baustoffe verwandt wurden, wie zum Beispiel Parkett oder Marmor, sollte der Mieter auf den richtigen Umgang und die richtige Reinigung hingewiesen werden.
• Sollte für den Vermieter absehbar sein, dass er die Wohnung zukünftig für sich oder seine Familienangehörige nutzen will, ist der Mieter bei Abschluss des Vertrages hierauf hinzuw

Vertragsmuster

Auf Wunsch stellen wir den Mitgliedern Formulare zur Verfügung, auf deren Grundlage Wohnraummietverträge, Stell- und Garagenmietverträge und Hausmeisterverträge abgeschlossen werden können oder mit deren  Hilfe die Mitglieder Mieterhöhungen oder Hausordnungen formulieren können. Auch Übergabeprotokolle oder Mieterselbstauskünfte überlassen wir den Mitgliedern auf deren Wunsch.

Vorträge

In unregelmäßigen Abständen oder sobald sich eine ausreichende Anzahl von Interessenten zu einem bestimmten Thema oder Themenkreis meldet, werden wir Referenten akquirieren und Vortragsveranstaltungen anbieten.
Themen schlagen wir auf der von uns unterhaltenen Homepage www.GWWeV.de vor, freuen uns aber auch, wenn Sie uns Themen benennen, um die wir uns kümmern sollen.

Beratung

Das Beraterteam steht Ihnen nach vorheriger Terminvereinbarung als kompetenter Ansprechpartner in den jeweiligen Tätigkeitsbereichen zur Verfügung.

Auf diese Weise erhalten Sie in Rechtsfragen aus den Gebieten Miet- und Wohnungseigentumsrecht und in Steuerfragen im Zusammenhang mit Erwerb und der Nutzung von Immobilien Auskünfte, ohne die hierfür ansonsten in Höhe von bis zu 190 € zzgl. MwSt anfallenden Erstberatungsgebühren entrichten zu müssen. Sollten Sie Unterstützung bei Abrechnungen von Betriebskosten und/oder Wohngeldern benötigen, steht Ihnen ergänzend ein nebenberuflicher Verwalter mit Auskünften zur Verfügung.

Bei bautechnischen Problemen stehen Ihnen ein Architekt, ein Bauunternehmer und ein Elektromeister zur Verfügung, die Sie ohne weitere Entgelte zunächst konsultieren können, bevor Sie sich entscheiden, kostenaufwendige Gutachten einzuholen oder Reparaturmaßnahmen zu veranlassen. Auch Kostenvoranschläge Dritter können unverbindlich mit Ihnen besprochen werden.

Sollten Sie sich für Investitionen in Ihre Immobilie entscheiden, bietet Ihnen unser Bankkaufmann Finanzierungskonzepte gegebenenfalls unter Einbindung von KfW-Mitteln an.